Ordnung des Ehrenrates

Ordnung des Ehrenrates

  • 1

Der Ehrenrat besteht aus drei langjährigen und verdienstvollen Mitgliedern unserer Vereinigung. Die Mitglieder des Ehrenrates bekleiden keine weiteren Funktionen innerhalb der VZE

  • 2

Der Ehrenrat ist ein neutrales, unabhängiges Gremium und wird von der Mitgliederversammlung im Abstand von vier Jahren gewählt. Er wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden.

  • 3

Die Hauptaufgaben des Ehrenrates ist es, bei Streitigkeiten schlichtend einzugreifen und Vermittlungsvorschlage zu unterbreiten.

  • 4

Der Ehrenrat kann nur von Mitgliedern der Vereinigung angerufen werden. Er wird von seinem Vorsitzenden eingeladen.

  • 5

Der Ehrenrat hat keinen Einfluss auf die Geschäftsführung des Vorstandes der VZE.

  • 6

Jede Anrufung des Ehrenrates ist zu registrieren. Über jede Verhandlung ist ein Protokoll anzufertigen. Falls erforderlich, ist eine Hinzuziehung eines Rechtsberaters zulässig.

  • 7

Die Kosten für die Tätigkeit des Ehrenrates regeln sich nach der Geschäftsordnung der VZE §4.

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