Ordnung des Ehrenrates
- 1
Der Ehrenrat besteht aus drei langjährigen und verdienstvollen Mitgliedern unserer Vereinigung. Die Mitglieder des Ehrenrates bekleiden keine weiteren Funktionen innerhalb der VZE
- 2
Der Ehrenrat ist ein neutrales, unabhängiges Gremium und wird von der Mitgliederversammlung im Abstand von vier Jahren gewählt. Er wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden.
- 3
Die Hauptaufgaben des Ehrenrates ist es, bei Streitigkeiten schlichtend einzugreifen und Vermittlungsvorschlage zu unterbreiten.
- 4
Der Ehrenrat kann nur von Mitgliedern der Vereinigung angerufen werden. Er wird von seinem Vorsitzenden eingeladen.
- 5
Der Ehrenrat hat keinen Einfluss auf die Geschäftsführung des Vorstandes der VZE.
- 6
Jede Anrufung des Ehrenrates ist zu registrieren. Über jede Verhandlung ist ein Protokoll anzufertigen. Falls erforderlich, ist eine Hinzuziehung eines Rechtsberaters zulässig.
- 7
Die Kosten für die Tätigkeit des Ehrenrates regeln sich nach der Geschäftsordnung der VZE §4.