Revisionsordnung

Revisionsordnung

Die Kontrolltätigkeit wird im Auftrage der Mitglieder durchgeführt und hat die Einhaltung der Beschlüsse, Richtlinien, Hinweise, Empfehlungen und der Rechtsvorschriften zum Inhalt. Schwerpunkt bildet dabei die Finanzkontrolle.

Die Revisionskommission tritt jährlich zusammen

  1. Zur Festlegung der Arbeitsaufgaben, der Auswertung vorangegangener Kontrollen und Erarbeitung von Aufgaben zur Durchführung einer Revision,
  2. Zur Durchführung einer Revision.

Die Auswertung der Revision erfolgt vor dem Präsidium der Vereinigung und in Berichtsform jährlich in der Vereinszeitschrift sowie alle vier Jahre mündlich vor der Mitgliederversammlung. Für die Anmeldung und Durchführung von Kontrollen und Beratungen der Revisionskommission ist der Vorsitzende verantwortlich. Im begründeten Fall können Kontrollaufgaben auch ohne vorhergehende Anmeldung erfolgen.

Die Revisionskommission soll aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Mitglieder der Revisionskommission sind alle vier Jahre auf der Mitgliederversammlung zu wählen. Sollten während einer Wahlperiode ein oder mehrere Mitglieder der Revisionskommission aus unterschiedlichen Gründen ausfallen, ist unter Hinzuziehung des Ehrenrates eine Person zu benennen die kommissarisch bis zur nächsten Wahl auf der Mitgliederversammlung die Funktion übernimmt.

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