Beitragsordnung
1
Die Mitgliedsbeiträge sind die Haupteinnahmequelle der Vereinigung. Zur Sicherung des Finanzbedarfs für die Durchführung der Gesamtaufgaben der Vereinigung wird ab 2023 als Beitrag je Mitglied und Jahr ein Betrag von 40,00 € pro Person erhoben. Minderjährige Personen zahlen 15,00 €/Jahr Beitrag.
2
Ehe- und Lebensgemeinschaftspartner sowie wirtschaftlich unselbstständige Familienmitglieder können mit einem Beitrag von 20,00 €/Jahr eine Familienmitgliedschaft erwerben. Diese berechtigt nicht zum kostenlosen Bezug der Monatszeitschrift und nicht zum Erwerb amtlicher Kennzeichen der VZE.
3
Der Beitrag ist bis zum 31. März für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. Neu eingetretene Mitglieder zahlen den vollen Jahresbeitrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung ihrer Mitgliedschaft in der VZE. Sie erwerben damit das Recht, die Monatszeitschrift der VZE rückwirkend ab Nr. 1 des laufenden Jahres zu erhalten. Eine Rückerstattung von Teilbeträgen bei Beendigung der Mitgliedschaft vor Jahresfrist erfolgt nicht.
4
Neu eingetretene Mitglieder entrichten gemäß Satzung im 1. Jahr einmalig neben dem Beitrag eine Beitrittsgebühr von 10,00 €.
5
Die Entrichtung des Jahresbeitrages und der Beitrittsgebühr erfolgt durch Einzahlung bzw. Überweisung auf das aktuelle Konto der VZE unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer.
6
Für die monatliche Zeitschrift und den Versand der Zeitschrift wird kein zusätzlicher Beitrag erhoben.
7
Gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung 2022 zahlen Mitglieder, die ihren Beitrag nicht termingemäß entrichteten, für den Aufwand der Mahnung
bei der 1. Mahnung 2,50 € Mahngebühr,
bei der 2. Mahnung 10,00 € Mahngebühr.
8
In dieser Fassung auf der Mitgliederversammlung vom 09.07.2022 in Thale beschlossen.