{"id":4043,"date":"2019-09-24T20:47:24","date_gmt":"2019-09-24T18:47:24","guid":{"rendered":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/?page_id=4043"},"modified":"2022-09-30T18:04:59","modified_gmt":"2022-09-30T16:04:59","slug":"vze-boersenordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/?page_id=4043","title":{"rendered":"VZE-B\u00f6rsenordnung"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/wp-content\/uploads\/2022\/09\/Boersenordnung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">VZE-B\u00f6rsenordnung (PDF)<\/a><\/p>\n<p><strong>B\u00f6rsenordnung der VZE<\/strong><\/p>\n<p>Die B\u00f6rsenordnung wurde erlassen von der Vereinigung f\u00fcr Zucht und Erhaltung einheimischer und fremdl\u00e4ndischer V\u00f6gel e.V. (VZE). Sie tritt am 01.11.2017 in Kraft.<\/p>\n<p>Die B\u00f6rsenordnung gilt f\u00fcr die Vogelb\u00f6rse der VZE. Die B\u00f6rse beginnt 9.00 Uhr und endet 16.00 Uhr.<\/p>\n<p><strong>1. Gegenstand der B\u00f6rse<\/strong><br \/>\nDie B\u00f6rse dient ausschlie\u00dflich dem Verkauf und \/ oder Tausch von Waldv\u00f6geln, Kanarien, Exoten, Sittichen und Papageien, Wachteln mit einer Impfung gegen Newcastle sowie Tauben, sofern ein g\u00fcltiger Impfschutz gegen Paramyxovirose besteht. Die Impfbescheinigung ist mitzuf\u00fchren und auf Verlangen vorzuzeigen.<\/p>\n<p>Nicht zugelassen sind: Wasserziergefl\u00fcgel, Limikolen und H\u00fchnerv\u00f6gel sowie Wirtschaftsgefl\u00fcgel aller Art. Alle Anbieter m\u00fcssen die durch die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde verf\u00fcgten Auflagen, soweit sie die Anbieter betreffen, die relevanten tierschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die B\u00f6rsenordnung kennen und sich vor B\u00f6rsenbeginn auf ihre Einhaltung verpflichten. Anbieter, die Tiere in ungeeigneten Beh\u00e4ltnissen anbieten, werden nicht zugelassen bzw. der B\u00f6rse verwiesen. Gewerbsm\u00e4\u00dfige Z\u00fcchter und H\u00e4ndler m\u00fcssen im Besitz einer Erlaubnis nach \u00a7 11, Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 TierSchG sein und diese auf Verlangen der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde vorzeigen.<\/p>\n<p><strong>2. Allgemeine Durchf\u00fchrungsbestimmungen<\/strong><br \/>\n\u00b7 Der Besucherverkehr in der B\u00f6rse beginnt 9.00 Uhr und endet 16.00 Uhr.<br \/>\n\u00b7 In den B\u00f6rsenr\u00e4umen besteht grunds\u00e4tzlich RAUCHVERBOT.<br \/>\n\u00b7 Tiere, welche nicht auf der B\u00f6rse angeboten werden sollen, haben keinen Zutritt zum B\u00f6rsengel\u00e4nde.<\/p>\n<p><strong>3. Aus\u00fcbung des Hausrechts<\/strong><br \/>\nDie B\u00f6rsenverantwortlichen und Aufsichtspersonen sind gegen\u00fcber den Anbietern und Besuchern weisungsbefugt. Sie k\u00f6nnen bei Zuwiderhandlungen gegen die, durch die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde, verf\u00fcgten Auflagen, die B\u00f6rsenordnung oder tierschutzrechtliche Bestimmungen, Personen von der B\u00f6rse ausschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>4. Angebotene Tiere<\/strong><br \/>\nKranke, verletzte, geschw\u00e4chte Tiere oder solche Tiere, bei denen Verst\u00f6\u00dfe gegen das Tierschutzgesetz festzustellen sind, gestresste Tier oder Tiere mit sonstigen erheblichen Verhaltensauff\u00e4lligkeiten d\u00fcrfen nicht auf das B\u00f6rsengel\u00e4nde gebracht werden. Wird ein solches Tier w\u00e4hrend der Veranstaltung beobachtet, muss es umgehend ausgesondert und im Bedarfsfall behandelt werden. Jungtiere, die noch nicht entw\u00f6hnt sind oder Tiere, die noch nicht selbstst\u00e4ndig Futter und Wasser aufnehmen k\u00f6nnen, d\u00fcrfen nicht angeboten werden.<\/p>\n<p><strong>5. Abgabe von Tieren an Kinder und Jugendliche<\/strong><br \/>\nTiere d\u00fcrfen an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten abgegeben werden.<\/p>\n<p><strong>6. Verkaufsk\u00e4fige<\/strong><br \/>\nDie Verkaufsk\u00e4fige m\u00fcssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein und vor jeder Wiederverwendung gereinigt und desinfiziert werden. Eine ausreichende Bel\u00fcftung muss gew\u00e4hrleistet sein. Zur Vermeidung von unn\u00f6tigem Stress d\u00fcrfen die K\u00e4fige nur von einer Seite einsehbar sein. Die K\u00e4fige m\u00fcssen standfest untergebracht sein und auf Tischh\u00f6he, mit maximal zwei K\u00e4figen \u00fcbereinander, stehen. Jedem Tier muss unter Beachtung tierspezifischer Anforderung in ausreichender Menge Futter und Wasser in hygienisch einwandfreiem Zustand zur Verf\u00fcgung stehen, welches bei Verunreinigung zu erneuern oder durch die Entfernung von Ausscheidungen der Tiere zu reinigen ist. Die K\u00e4fige sind durch den Anbieter gegen<br \/>\ndas Hineingreifen und die Entnahme von Tieren durch Unbefugte zu sichern. Es d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich<br \/>\nnur zwei, bzw. bei kleinen Exoten vier untereinander vertr\u00e4gliche V\u00f6gel gemeinsam in einem K\u00e4fig untergebracht sein. Jeder K\u00e4fig muss mindestens mit zwei geeigneten Sitzstangen ausgestattet sein. Jeder K\u00e4fig ist, mit Art und Geschlecht der angebotenen V\u00f6gel sowie den geforderten Kaufpreis, zu kennzeichnen. K\u00e4figgr\u00f6\u00dfen<br \/>\n\u00b7 Ausstellungsk\u00e4fig Typ 0 (ca. 34x16x29 cm): V\u00f6gel bis zur Gr\u00f6\u00dfe von Wellensittichen, Agaporniden, Neophemen<br \/>\n\u00b7 Ausstellungsk\u00e4fig Typ 1 (ca. 45x22x38 cm): V\u00f6gel bis zur Gr\u00f6\u00dfe von Rosellasittichen oder Mohrenkopfpapageien<br \/>\n\u00b7 Ausstellungsk\u00e4fig Typ 2 (ca. 49x22x44 cm): kurzschw\u00e4nzige Papageien, kleiner als Graupapagei, langschw\u00e4nzige Arten bis 40 cm (z. B. Halsbandsittich)<br \/>\n\u00b7 Ausstellungsk\u00e4fig Typ 3 (ca.60x28x59cm): Graupapagei und gr\u00f6\u00dfer und langschw\u00e4nzige Arten bis Gr\u00f6\u00dfe K\u00f6nigssittich<br \/>\n\u00b7 Finkenbewertungsk\u00e4fg: Kleinv\u00f6gel bis zur Gr\u00f6\u00dfe Reisamadine<br \/>\nF\u00fcr nicht genannte Arten sind K\u00e4fige vergleichbarer Gr\u00f6\u00dfe anzuwenden. Der Abstand der Gitterst\u00e4be muss gew\u00e4hrleisten, dass die V\u00f6gel ihre K\u00f6pfe nicht zwischen die St\u00e4be stecken k\u00f6nnen. \u00dcberbesetzte K\u00e4fige werden nicht zur B\u00f6rse zugelassen!<\/p>\n<p><strong>7. Bestimmungen zur Sicherstellung des Tierschutzes<\/strong><br \/>\nDas Beklopfen oder Sch\u00fctteln von K\u00e4figen ist tierschutzwidrig und deshalb zu verhindern. Die Aufbewahrung von Tieren in unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen ist verboten, da mit ung\u00fcnstigen klimatischen Bedingungen zu rechnen ist. Das Herausnehmen der Tiere aus den K\u00e4figen darf nur durch den Anbieter bei Vorliegen eines triftigen Grundes, z. B. einer ernsten Kaufabsicht, erfolgen. Nicht statthaft ist das Herausnehmen zu Werbezwecken sowie ein Herumreichen unter Besuchern. Das Umsetzen von V\u00f6geln sollte unbedingt in den bereitstehenden geschlossenen R\u00e4umen erfolgen, ansonsten tr\u00e4gt der Eigent\u00fcmer eines Vogels alle Folgen eines eventuellen Entfliegens selbst.<\/p>\n<p><strong>8. Seuchenhygienische und sonstige gesetzliche Bestimmungen<\/strong><br \/>\nVerkaufte artengesch\u00fctzte V\u00f6gel sind umgehend im Bestandsbuch einzutragen. Verk\u00e4ufer von artengesch\u00fctzten V\u00f6geln m\u00fcssen alle erforderlichen Unterlagen (Herkunftsbescheinigung, CITES) mit sich f\u00fchren. Es d\u00fcrfen nur gez\u00fcchtete und geschlossen beringte V\u00f6gel (die laut Gesetz zu beringende V\u00f6gel sind) angeboten werden, um das Feilbieten von Wildimporten auszuschlie\u00dfen. Tauben und Zwergwachteln m\u00fcssen mit einer entsprechenden Impfung versehen sein, welche auf Verlangen nachzuweisen ist. Erkrankte Tiere sind abzusondern und nach Bedarf zu behandeln. Der nachfolgend genannte Tierarzt ist in Rufbereitschaft.<\/p>\n<p>Dr. Niels Mensing 0170 7777365 f\u00fcr den Zeitraum 01.10.2022 8:00 bis 17:00 Uhr<\/p>\n<p><strong>9. Akzeptieren der B\u00f6rsenordnung<\/strong><br \/>\nDie Besucher sind durch die Bezahlung des Eintritts mit der B\u00f6rsenordnung einverstanden und erkennen diese auch an.<\/p>\n<p>Magdeburg, den 01.09.2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>VZE-B\u00f6rsenordnung (PDF) B\u00f6rsenordnung der VZE Die B\u00f6rsenordnung wurde erlassen von der Vereinigung f\u00fcr Zucht und Erhaltung einheimischer und fremdl\u00e4ndischer V\u00f6gel e.V. (VZE). Sie tritt am 01.11.2017 in Kraft. Die B\u00f6rsenordnung gilt f\u00fcr die Vogelb\u00f6rse der VZE. Die B\u00f6rse beginnt 9.00 Uhr und endet 16.00 Uhr. 1. Gegenstand der B\u00f6rse Die\u2026<\/p>\n<p class=\"continue-reading-button\"> <a class=\"continue-reading-link\" href=\"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/?page_id=4043\">wei\u00adter\u00adle\u00adsen<i class=\"crycon-right-dir\"><\/i><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":25,"menu_order":36,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-4043","page","type-page","status-publish","hentry"],"jetpack-related-posts":[],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/4043","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=4043"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/4043\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6341,"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/4043\/revisions\/6341"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/25"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=4043"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}