{"id":23,"date":"2017-12-12T16:56:33","date_gmt":"2017-12-12T16:56:33","guid":{"rendered":"http:\/\/vze-vogelzucht.de\/?page_id=23"},"modified":"2019-02-21T20:55:35","modified_gmt":"2019-02-21T19:55:35","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/?page_id=23","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Satzung der VZE<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1 Name und Sitz<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Vereinigung tr\u00e4gt den Namen Vereinigung f\u00fcr Zucht und Haltung einheimischer und fremdl\u00e4ndischer V\u00f6gel (VZE) e.V. Sitz der Vereinigung ist Erfurt.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>2 Gemeinn\u00fctzigkeit, Zweck und Aufgaben<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Vereinigung verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Die Vereinigung ist selbstlos t\u00e4tig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>Mittel der Vereinigung d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Vereinigung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Vereinigung fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>Zweck der Vereinigung ist die F\u00f6rderung des Vogelschutzes und der dieser Satzungszweck wird verwirklicht durch<\/p>\n<p>&#8211; die Anleitung interessierter Personen f\u00fcr die Haltung und Vermehrung sonst wild lebender Vogelarten mit dem Ziel der Arterhaltung in menschlicher Obhut und \/ oder f\u00fcr die Zucht domestizierter Vogelarten mit dem Ziel der Herausbildung vollendeter Zuchtformen mittels Durchf\u00fchrung \u00f6ffentlicher Veranstaltungen wie Vortr\u00e4ge, allgemeine Vogelschauen, Lehrschauen und Demonstrationen, \u00f6ffentliche Zuchtvergleiche und Nutzung aller Formen der Information der \u00d6ffentlichkeit,<\/p>\n<p>&#8211; die Durchsetzung hoher Normen des Tierschutzes in der Vogelhaltung durch Schulungen, Informationsveranstaltungen und Mittelbeschaffung und Weiterleitung an \u00f6ffentlich rechtliche K\u00f6rperschaften und andere steuerbeg\u00fcnstigte Einrichtungen (Tierschutzorganisationen) zur F\u00f6rderung des Vogelschutzes und der Vogelzucht,<\/p>\n<p>&#8211; die Durchf\u00fchrung von Erhaltungszuchtprogrammen f\u00fcr bedrohte Vogelarten,<\/p>\n<p>&#8211; die Zusammenarbeit mit gemeinn\u00fctzigen zoologischen Einrichtungen und Naturschutzverb\u00e4nden in Fragen des Vogelschutzes und die Mitarbeit in Erhaltungszuchtprogrammen dieser Tr\u00e4ger,<\/p>\n<p>&#8211; die Durchf\u00fchrung wissenschaftlicher Untersuchungen zu Problemen der Vogelzucht und Ver\u00f6ffentlichung deren Ergebnisse,<\/p>\n<p>&#8211; die ideelle Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Vogelz\u00fcchterorganisationen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>3 Mitgliedschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Erwerb der Mitgliedschaft<\/li>\n<\/ol>\n<p>Mitglied k\u00f6nnen vollj\u00e4hrige Personen sowie Institutionen werden, die die Satzung anerkennen und den Aufnahme- und Jahresbeitrag entrichten.<\/p>\n<p>Die Aufnahme von minderj\u00e4hrigen Personen kann erfolgen, wenn die schriftliche Zustimmung des \/ der Erziehungsberechtigten vorliegt.<\/p>\n<p>Die Aufnahme in die Vereinigung ist schriftlich bei der Gesch\u00e4ftsstelle zu beantragen. Die Mitgliedschaft wird wirksam mit der Best\u00e4tigung durch die Gesch\u00e4ftsstelle, die die Entrichtung des Aufnahmebeitrags zur Voraussetzung hat. Das Mitglied erh\u00e4lt einen Mitgliedsausweis.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Rechte der Mitglieder<\/li>\n<\/ol>\n<p>Jedes Mitglied hat das Recht, Vorschl\u00e4ge zu unterbreiten, Antr\u00e4ge zu stellen, zu w\u00e4hlen, gew\u00e4hlt zu werden (bei Vollj\u00e4hrigkeit) und sich in allen Bereichen an der Arbeit der Vereinigung zu beteiligen.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Pflichten der Mitglieder<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Mitglieder der Vereinigung haben die Pflicht, die in der Satzung festgeschriebenen Ziele und Aufgaben zu unterst\u00fctzen und Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu leisten. Jedes Mitglied hat die Pflicht jede \u00c4nderung seiner bei der Gesch\u00e4ftsstelle hinterlegten Adresse unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Ma\u00dfnahmen bei Pflichtverletzungen<\/li>\n<\/ol>\n<p>Bei Verletzung von Pflichten, die sich aus der Satzung oder aus Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung ergeben sowie bei Handlungen zum Nachteil der Vereinigung kann das Pr\u00e4sidium gegen ein Mitglied eine Abmahnung oder einen Verweis aussprechen. Die Ma\u00dfnahme ist dem Mitglied schriftlich mit ausf\u00fchrlicher Begr\u00fcndung zur Kenntnis zu geben.<\/p>\n<p>Das Mitglied hat das Recht, binnen vier Wochen schriftlich dazu Stellung zu nehmen oder die Anh\u00f6rung vor dem Pr\u00e4sidium zu beantragen. Das Pr\u00e4sidium muss einem solchen Antrag binnen vier Wochen entsprechen.<\/p>\n<p>Die Entscheidung des Pr\u00e4sidiums \u00fcber eine Abmahnung oder einen Verweis kann durch Einspruch beim Ehrenrat angefochten werden. Kosten, die dem Mitglied dabei entstehen, hat es selbst zu tragen.<\/p>\n<p>Bei schwerwiegenden Verst\u00f6\u00dfen kann das Pr\u00e4sidium den Ausschluss eines Mitgliedes beschlie\u00dfen. Der Beschluss \u00fcber den Ausschluss eines Mitgliedes wird nur wirksam mit dem Einverst\u00e4ndnis des Ehrenrates, das durch das Pr\u00e4sidium einzuholen ist.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>Beendigung der Mitgliedschaft<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Mitgliedschaft von Personen erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist nur zum Ende des Kalenderjahres m\u00f6glich und ist bis sp\u00e4testens 30.11. des laufenden Jahres schriftlich zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft von Institutionen erlischt durch Ablauf des abgeschlossenen Vertrags oder durch K\u00fcndigung unter Beachtung vereinbarter K\u00fcndigungsfristen.<\/p>\n<p>Bei Austritt, Streichung, Ausschluss oder K\u00fcndigung bestehende Forderungen der Vereinigung bleiben bestehen.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li>Gesonderte Regelungen zur Mitgliedschaft sind in der Mitgliederordnung zusammengetragen und werden von Gesamtvorstand beschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>4 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitglieder entrichten einen einmaligen Aufnahmebeitrag und einen Mitgliedsbeitrag, der j\u00e4hrlich zu leisten ist. Seine H\u00f6he und weitere Regelungen hierzu sind in der Beitragsordnung festgelegt, die von der Mitgliederversammlung zu beschlie\u00dfen ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>5 Leistungen f\u00fcr Mitglieder<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Vereinigung garantiert den Mitgliedern folgende Leistungen:<\/p>\n<p>&#8211; kostenlose Bereitstellung einer Vereinszeitschrift,<\/p>\n<p>&#8211; kostenlose Ausleihe von Fachvortr\u00e4gen und Bildmaterial f\u00fcr Fortbildungszwecke,<\/p>\n<p>&#8211; Herausgabe eines Jahrbuchs in zeitloser Folge,<\/p>\n<p>&#8211; Vertretung der Interessen der Mitglieder in der \u00d6ffentlichkeit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>6 Organe der Vereinigung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist das h\u00f6chste Organ der Vereinigung. Sie wird im Abstand von jeweils vier Jahren durch das Pr\u00e4sidium einberufen.<\/p>\n<p>Die Einberufung der Mitgliederversammlung ist wenigstens drei Monate vor dem Termin unter Angabe der Tagesordnung in der Vereinszeitschrift der Vereinigung bekanntzumachen.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft die Satzung und deren \u00c4nderungen. Weitere Ordnungen k\u00f6nnen im Einzelfall von der Mitgliederversammlung oder dem Gesamtvorstand beschlossen werden.<\/p>\n<p>Sie nimmt den Rechenschaftsbericht des Pr\u00e4sidiums entgegen und beschlie\u00dft \u00fcber dessen Entlastung<\/p>\n<p>Sie w\u00e4hlt das Pr\u00e4sidium, die Revisionskommission und den Ehrenrat f\u00fcr die Amtszeit von jeweils vier Jahren.<\/p>\n<p>Bei Wahlen, \u00c4nderungen der Satzung, \u00c4nderungen von Ordnungen und Beschl\u00fcssen z\u00e4hlt die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder. F\u00fcr Beschl\u00fcsse zur \u00c4nderung des Satzungszweckes ist eine Vierf\u00fcnftelmehrheit erforderlich.<\/p>\n<p>Das Pr\u00e4sidium vertritt die Vereinigung nach \u00a7 26 BGB und f\u00fchrt ihre Gesch\u00e4fte.<\/p>\n<p>Es ist zust\u00e4ndig f\u00fcr<\/p>\n<p>&#8211; die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung,<\/p>\n<p>&#8211; die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung,<\/p>\n<p>&#8211; die Verwaltung des Verm\u00f6gens der Vereinigung, die Aufstellung eines Haushaltsplanes f\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr und die Anfertigung eines Jahresberichts .<\/p>\n<p>Dem Pr\u00e4sidium geh\u00f6ren an:<\/p>\n<p>&#8211; der \/die Pr\u00e4sident\/In<\/p>\n<p>&#8211; zwei Vizepr\u00e4sidenten\/innen<\/p>\n<p>&#8211; zwei weitere Mitglieder.<\/p>\n<p>Der Pr\u00e4sident vertritt die Vereinigung allein. Im \u00dcbrigen vertreten die Vereinigung zwei Mitglieder des Pr\u00e4sidiums gemeinsam.<\/p>\n<p>Das Pr\u00e4sidium tritt nach Bedarf zusammen. Die Einladung erfolgt durch den Pr\u00e4sidenten. Eine Sitzung des Pr\u00e4sidiums ist auch einzuberufen, wenn drei Mitglieder des Pr\u00e4sidiums dies beantragen. Die Sitzungen des Pr\u00e4sidiums werden vom Pr\u00e4sidenten geleitet, in seiner Abwesenheit von einem der beiden Vizepr\u00e4sidenten\/innen.<\/p>\n<p>Das Pr\u00e4sidium ist beschlussf\u00e4hig, wenn drei Mitglieder desselben anwesend sind, darunter der Pr\u00e4sident oder einer der beiden Vizepr\u00e4sidenten.<\/p>\n<p>Die Beschl\u00fcsse des Pr\u00e4sidiums werden mit einfacher Mehrheit gefasst und sind zu protokollieren.<\/p>\n<p>Die Revisionskommission ist ein vorstandsunabh\u00e4ngiges Organ, das die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der T\u00e4tigkeit des Pr\u00e4sidiums und der Gesch\u00e4ftsstelle, insbesondere der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit und des Finanzgebarens \u00fcberpr\u00fcft. Sie werden von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt und sind nur dieser rechenschaftspflichtig. Ihre T\u00e4tigkeit ist in einer Ordnung geregelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>7 Gliederung der Vereinigung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Zum Zwecke der Organisation ihrer Arbeit gibt sich die Vereinigung folgende Gliederungen:<\/p>\n<p>Die Landesgruppen umfassen jeweils alle Mitglieder in einem Bundesland (territoriale Gliederung). Diese w\u00e4hlen alle vier Jahre einen Landesvorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Landesvorsitzende organisiert einmal j\u00e4hrlich einen Landesz\u00fcchtertag, und die \u00d6ffentlichkeitsarbeit in seinem Bundesland. F\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Landesgruppen werden im Jahreshaushalt der VZE Mittel bereitgestellt, die von der Gesch\u00e4ftsstelle verwaltet werden.<\/p>\n<p>Mitglieder der Vereinigung k\u00f6nnen sich zu VZE Ortsgruppen zusammenschlie\u00dfen. Sie w\u00e4hlen einen Vorstand, der der Gesch\u00e4ftsstelle namentlich bekanntzugeben ist. Die VZE Ortsgruppen unterst\u00fctzen die z\u00fcchterische Arbeit ihrer Mitglieder und vertreten deren Interessen gegen\u00fcber der VZE und gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit in ihrem Geltungsbereich.<\/p>\n<p>Die T\u00e4tigkeit der VZE Ortsgruppen kann auf Antrag mit Mitteln der Vereinigung unterst\u00fctzt werden.<\/p>\n<p>VZE Interessengemeinschaften (IG) vereinen \u00fcberregional Mitglieder mit besonderem Interesse an einer speziellen Vogelgruppe. Sie werden von einem Vorsitzenden der IG geleitet. Ihre T\u00e4tigkeit ist in einer gesonderten \u201eOrdnung\u201c geregelt. F\u00fcr Interessengemeinschaften werden im Jahreshaushalt der VZE Mittel bereitgestellt, die von der Gesch\u00e4ftsstelle verwaltet.<\/p>\n<p>Die Arbeitsgemeinschaft Zuchtrichter ist der Zusammenschluss aller Zuchtrichter der VZE. Sie wird von einem Zuchtrichterobmann geleitet der alle vier Jahre gew\u00e4hlt wird. Die T\u00e4tigkeit der Arbeitsgemeinschaft ist in einer Zuchtrichterordnung geregelt.<\/p>\n<p>Gesamtvorstand: Pr\u00e4sidium, die Landesvorsitzenden, IG-Vorsitzenden und der Zuchtrichterobmann bilden zusammen den Gesamtvorstand.<\/p>\n<p>Der Gesamtvorstand ist das beratende Gremium des Pr\u00e4sidiums zur z\u00fcchterischen T\u00e4tigkeit der Vereinigung, ihren organisatorischen Aufgaben und zur Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit des Vorstandes. Der Gesamtvorstand ber\u00e4t und best\u00e4tigt den Jahreshaushaltsplan.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>8 Ehrungen und Auszeichnungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Vereinigung vergibt an Mitglieder und verdienstvolle Pers\u00f6nlichkeiten au\u00dferhalb der VZE Auszeichnungen und Ehrungen. Sie erl\u00e4sst dazu eine Auszeichnungsordnung, die von dem Gesamtvorstand zu beschlie\u00dfen ist.<\/p>\n<p><strong>$9 Finanzen<\/strong><\/p>\n<p>Die Vereinigung finanziert sich aus Mitgliedsbeitr\u00e4gen, Spenden und Zuweisungen sowie aus Erl\u00f6sen aus der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>10 Ordnungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Zur Regelung von T\u00e4tigkeiten und Abl\u00e4ufen in den verschiedenen Funktionsbereichen gibt sich die Vereinigung nachfolgende Ordnungen:<\/p>\n<p>Mitgliederordnung, Revisionsordnung, Gesch\u00e4ftsordnung, Zuchtrichterordnung, Beitragsordnung, Ausstellungsordnung, Ehrenratsordnung, Auszeichnungsordnung, Wahlordnung, IG-Ordnung,<\/p>\n<p>Ordnung f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Wissenschaftlichen Beirates. Die Beitragsordnung und die Wahlordnung sind von der Mitgliederversammlung zu beschlie\u00dfen. Alle anderen Ordnungen werden durch den Gesamtvorstand beschlossen.<\/p>\n<p>Die weiteren Ordnungen sind der Mitgliederversammlung bekanntzumachen und im jeweils aktuellen Jahrbuch zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>Kurzfristig wirksam werdende \u00c4nderungen in diesen Ordnungen sind in der Monatszeitschrift \u00f6ffentlich zu machen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>11 Aufl\u00f6sung der Vereinigung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Aufl\u00f6sung der Vereinigung kann nur in einer Mitgliederversammlung oder au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung \u00a0beschlossen werden, bei der wenigstens 1% aller Mitglieder anwesend sind. Sie bedarf einer Vierf\u00fcnftelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/p>\n<p>Wenn die erforderliche Anzahl anwesender Mitglieder nicht erreicht wird, so ist eine zweite Mitgliederversammlung einzuberufen, die beschlussf\u00e4hig ist, wenn f\u00fcnf Mitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p>Sofern die Mitgliederversammlung im Falle der Aufl\u00f6sung der Vereinigung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der Pr\u00e4sident und ein Vizepr\u00e4sident gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung der Vereinigung oder beim Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt ihr Verm\u00f6gen an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr Aufgaben des Vogelschutzes.<\/p>\n<p>Beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 15. Mai 2016.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung der VZE 1 Name und Sitz Die Vereinigung tr\u00e4gt den Namen Vereinigung f\u00fcr Zucht und Haltung einheimischer und fremdl\u00e4ndischer V\u00f6gel (VZE) e.V. Sitz der Vereinigung ist Erfurt. 2 Gemeinn\u00fctzigkeit, Zweck und Aufgaben Die Vereinigung verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Die Vereinigung\u2026<\/p>\n<p class=\"continue-reading-button\"> <a class=\"continue-reading-link\" href=\"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/?page_id=23\">wei\u00adter\u00adle\u00adsen<i class=\"crycon-right-dir\"><\/i><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":25,"menu_order":11,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-23","page","type-page","status-publish","hentry"],"jetpack-related-posts":[],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/23","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=23"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/23\/revisions"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/25"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=23"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}