{"id":135,"date":"2017-12-12T23:32:59","date_gmt":"2017-12-12T23:32:59","guid":{"rendered":"http:\/\/vze-vogelzucht.de\/?page_id=135"},"modified":"2019-02-21T21:02:48","modified_gmt":"2019-02-21T20:02:48","slug":"wahlordnung-der-mitgliederversammlung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/?page_id=135","title":{"rendered":"Wahlordnung der Mitgliederversammlung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wahlordnung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt zur Durchf\u00fchrung von Neuwahlen des Pr\u00e4sidiums, der Kassenpr\u00fcfer und des Ehrenrates eine Wahlkommission aus f\u00fcnf Mitgliedern in offener Abstimmung. Die Wahlkommission best\u00e4tigt aus ihrer Mitte den Wahlleiter.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>2<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Wahl des Pr\u00e4sidenten, des Pr\u00e4sidiums, der Rechnungspr\u00fcfer und des Ehrenrates erfolgt in offener Abstimmung. Auf Antrag kann die Wahl des Pr\u00e4sidenten und des Pr\u00e4sidiums geheim erfolgen. Antragsberechtigt ist jedes stimmberechtigte anwesende VZE-Mitglied. Der Antrag bedarf der Zustimmung von mehr als einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>3<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Vorschlagsberechtigt f\u00fcr alle Wahlfunktionen sowie stimmberechtigt sind alle zur Mitgliederversammlung anwesenden VZE-Mitglieder.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>4<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Wahlkommission stellt die Kandidatenliste entsprechend den Vorschl\u00e4gen der Mitgliederversammlung auf. Vorgeschlagene Kandidaten werden auf die Kandidatenliste gesetzt nachdem sie die Kandidatur angenommen haben. Die Kandidatenliste ist auf Antrag der Wahlkommission zu schlie\u00dfen, wenn maximal die doppelte Anzahl an Kandidaten f\u00fcr die einzelnen Wahlfunktionen vorgeschlagen ist. Sie kann auf Antrag fr\u00fcher geschlossen werden, wenn der Antrag die Zustimmung der einfachen Mehrheit der Stimmberechtigten findet. Der Vorschlag &#8222;Wiederwahl&#8220; ist zul\u00e4ssig. Er bedarf er Zustimmung der einfachen Mehrheit der Stimmberechtigten und bedeutet Schlie\u00dfung der Wahl.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>5<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Vorschl\u00e4ge werden in der Folge des Eingangs auf die Kandidatenliste<\/p>\n<ul>\n<li><strong>6<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Abgabe der Stimme erfolgt getrennt f\u00fcr den Pr\u00e4sidenten und die Mitglieder des Pr\u00e4sidiums. Die Wahl der Mitglieder des Pr\u00e4sidums im Block ist zul\u00e4ssig, wenn f\u00fcr jedes Amt nur ein Kandidat antritt. Rechnungspr\u00fcfer und Ehrenrat werden im Block offen gew\u00e4hlt.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>7<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Wahlkommission z\u00e4hlt die Stimmen \u00f6ffentlich aus und gibt das Ergebnis der Mitgliederversammlung bekannt.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>8<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Gew\u00e4hlt sind diejenigen Kandidaten, auf die die meisten Stimmen fallen, sofern sie wenigstens 50 % plus 1 Stimme erreicht haben. Wenn unter den Bewerbern f\u00fcr eine Wahlfunktion keiner 50 % plus 1 erh\u00e4lt, aber mehrere Kandidaten weniger als 50 % Stimmen erreichen, so erfolgt unter den beiden Bewerbern mit dem h\u00f6chsten Stimmenanteil eine Stichwahl, in der einfache Stimmenmehrheit entscheidet.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>9<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die gew\u00e4hlten Rechnungspr\u00fcfer bestimmen einen Vorsitzenden. Die gew\u00e4hlten Mitglieder des Ehrenrates bestimmen den Vorsitzenden des<\/p>\n<ul>\n<li><strong>10<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00dcber die Wahlhandlung fertigt die Wahlkommission ein Protokoll an, das vom Wahlleiter und einem Mitglied der Wahlkommission zu unterzeichnen Diese Wahlordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 12. April 1992 beschlossen, auf der Mitgliederversammlung am 9. April 2000 ge\u00e4ndert und gilt bis auf Widerruf der Mitgliederversammlung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wahlordnung der Mitgliederversammlung 1 Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt zur Durchf\u00fchrung von Neuwahlen des Pr\u00e4sidiums, der Kassenpr\u00fcfer und des Ehrenrates eine Wahlkommission aus f\u00fcnf Mitgliedern in offener Abstimmung. 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