{"id":133,"date":"2017-12-12T23:32:13","date_gmt":"2017-12-12T23:32:13","guid":{"rendered":"http:\/\/vze-vogelzucht.de\/?page_id=133"},"modified":"2019-02-21T21:12:20","modified_gmt":"2019-02-21T20:12:20","slug":"zuchtrichterordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/?page_id=133","title":{"rendered":"Zuchtrichterordnung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zuchtrichterordnung<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Zuchtrichterordnung wird vom Gesamtvorstand der VZE erlassen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>2<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Bedingungen f\u00fcr die Zulassung als Zuchtrichteranw\u00e4rter in der VZE. Zuchtrichter kann jedes Mitglied der VZE werden, wenn es<\/p>\n<ol>\n<li>Unbescholten ist,<\/li>\n<li>Mindestens 5 Jahre der VZE oder gleichartigen Organisationen angeh\u00f6rt,<\/li>\n<li>Mindestens 5 Jahre die Vogelart z\u00fcchtet, f\u00fcr die die Ausbildung beantragt wird,<\/li>\n<li>Ausstellungserfolge in den letzten zwei Jahren auf Landes- und Bundesebene nachweist,<\/li>\n<li>Eine gute Allgemeinbildung hat.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>3<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der schriftliche Antrag ist an den Zuchtrichterobmann zu stellen. Es ist ein Lebenslauf beizuf\u00fcgen. \u00dcber die Zulassung eines Anw\u00e4rters zur Ausbildung wird vom Pr\u00e4sidium auf Vorschlag des Zuchtrichterobmannes nach einem Eignungsgespr\u00e4ch entschieden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>4 Ausbildung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der Zuchtrichteranw\u00e4rter ist verpflichtet regelm\u00e4\u00dfig an den Zuchtrichterschulungen teilzunehmen. Er hat sich auf dem Wege des Selbststudiums fundiertes Wissen auf seinem Spezialgebiet anzueignen. Dar\u00fcber hinaus hat er sich eigenst\u00e4ndig weiterzubilden<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Auf dem Gebiet des Schauwesens (z. B. Musterbeschreibungen, Bewertungssysteme)<\/li>\n<li>Verb\u00e4nde in Deutschland, Verbandsstrukturen, Unterschiede,<\/li>\n<li>Der VZE-Satzung und \u2013ordnungen,<\/li>\n<li>Der Vererbungslehre<\/li>\n<li>Sowie der allgemeinen Vogelkunde.<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Ausbildung erfolgt zum Allgemeinrichter. Eine Spezialisierung wird f\u00fcr mindestens eine Vogelgruppe gefordert z.B. SWS und Farben-WS, Prachtfinken, Agaporniden, Sperlingspapageien und Gro\u00dfsittiche, Diamantt\u00e4ubchen und Goldfasane, Farb- und Positurkanarien.<\/li>\n<li>Der Zuchtrichteranw\u00e4rter hat eine schriftliche Ausarbeitung (bei der m\u00fcndlichen Vorstellung etwa 30 Minuten Redezeit) zu einem vom Zuchtrichterobmann gestellten Thema zu erstellen.<\/li>\n<li>Der Zuchtrichteranw\u00e4rter nimmt w\u00e4hrend seiner Ausbildung an wenigstens 5 gut beschickten Ortsschauen sowie 2 Landes- und Bundesschauen an der Bewertung teil. Er meldet sich selbstst\u00e4ndig bei den amtierenden Zuchtrichtern von Orts- und Landesschauen zur Teilnahme an. Bei Bundesschauen erfolgt der Einsatz durch den Zuchtrichterobmann<\/li>\n<li>Die Teilnahme an einer Bewertung l\u00e4sst sich der Zuchtrichteranw\u00e4rter vom amtierenden Zuchtrichter mit einer kurzen Beurteilung best\u00e4tigen. Zum Ende der Bewertungssaison eines jeden Jahres schickt er diese Best\u00e4tigungen an den Zuchtrichterobmann.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>5 Pr\u00fcfung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Zur Pr\u00fcfung meldet sich der Zuchtrichteranw\u00e4rter beim Zuchtrichterobmann nach Ablauf einer zweij\u00e4hrigen Ausbildungszeit schriftlich an. Der Antrag muss beinhalten in welchem Fachgebiet bzw. in welcher Vogelgruppe die Pr\u00fcfung abgelegt werden soll.<\/p>\n<ul>\n<li>Die Pr\u00fcfungskommission setzt sich aus 3 Personen zusammen:<\/li>\n<\/ul>\n<p>dem Zuchtrichterobmann und zwei erfahrenen Zuchtrichtern.<\/p>\n<p>Vertretern des Pr\u00e4sidiums steht das Recht zu, an den Pr\u00fcfungen teilzunehmen.<\/p>\n<ul>\n<li>Die theoretische Pr\u00fcfung erfolgt in schriftlicher und m\u00fcndlicher Form. Es k\u00f6nnen dem Pr\u00fcfling auch m\u00fcndliche Fragen gestellt werden. Beherrscht der Pr\u00fcfling den Stoff nicht ausreichend, so gilt die Pr\u00fcfung als nicht bestanden. Eine Wiederholungspr\u00fcfung ist nach 6 Monaten m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Bei der praktischen Pr\u00fcfung sind eine unbestimmte Anzahl von Richteinheiten im Punkt- und Pr\u00e4dikatsystem in etwa einer Stunde zu richten. Bei Farb- und Positurkanarien werden die Positionen einzeln ausgepunktet. Die vom Pr\u00fcfling vorgenommene Bewertung muss im Wesentlichen mit der der Pr\u00fcfungskommission \u00fcbereinstimmen. Bei wesentlichen Abweichungen gilt die praktische Pr\u00fcfung als nicht bestanden. Sie kann zur n\u00e4chsten Schausaison wiederholt werden. Die praktische Pr\u00fcfung erfolgt anl\u00e4sslich von Landes- oder Bundesmeisterschaften.<\/li>\n<li>Nach dem Bestehen der beiden Pr\u00fcfungsteile erh\u00e4lt der Pr\u00fcfling seinen Zuchtrichterausweis der VZE. Danach kann er f\u00fcr die gepr\u00fcfte Vogelgruppe eigenst\u00e4ndig Verpflichtungen zur Bewertung annehmen.<\/li>\n<li>Die Anmeldung zur Pr\u00fcfung muss sp\u00e4testens drei Jahre nach Ausbildungsbeginn erfolgen. Danach erlischt der Anspruch.<\/li>\n<li>Die Ausbildung hat der Zuchtrichteranw\u00e4rter selbst zu finanzieren. Erweiterungspr\u00fcfungen sind m\u00f6glich<\/li>\n<li><strong>6 T\u00e4tigkeit der Zuchtrichter <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der Zuchtrichter hat seine T\u00e4tigkeit im Sinne der VZE durchzuf\u00fchren. Er hat nach dem f\u00fcr die VZE verbindlichen Standard zu richten. F\u00fcr alle Bewertungen innerhalb der VZE auf Orts-, Landes- und Bundesschauen gelten die VZE-Ausstellungsordnung und die Richtlinie f\u00fcr unerlaubte Handlungen.<\/li>\n<li>Alle Zuchtrichter melden zu Beginn der Ausstellungssaison dem Zuchtrichterobmann ihre eingegangen Verpflichtungen.<\/li>\n<li>Jeder Zuchtrichter ist berechtigt, in anderen Verb\u00e4nden oder Vereinigungen zu richten, wenn die Ziele der VZE dem nicht entgegenstehen und der VZE keine finanziellen Nachteile entstehen.<\/li>\n<li>Das Zuchtrichterurteil ist endg\u00fcltig und kann nicht angefochten werden. Die Bewertungskarte ist eine Urkunde. Unterschriften auf den Bewertungskarten sind daher eigenh\u00e4ndig zu leisten. Unterschriftenstempel sind nicht zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Zuchtrichterpr\u00fcfungen anderer Verb\u00e4nde werden in der VZE anerkannt.<\/li>\n<li>Bei Ausstellungen darf der amtierende Zuchtrichter seine eigenen V\u00f6gel und die V\u00f6gel seiner n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen nicht bewerten<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>7 Zuchtrichtergeb\u00fchren<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Verg\u00fctung f\u00fcr die Zuchtrichtert\u00e4tigkeit bei Ausstellungen und Meisterschaften betr\u00e4gt 50,- \u20ac pro Richtsatz, die vom Veranstalter getragen werden. Bei Ausstellungen und Meisterschaften werden Fahrkosten und Tagegeld nach Ma\u00dfgabe der Finanzrichtlinie in der VZE-Gesch\u00e4ftsordnung ebenfalls vom Veranstalter erstattet.<\/li>\n<li>Bei Teilnahme an Zuchtrichterschulungen kann jeder Zuchtrichter auf Nachweis mittels Reisekostenabrechnung einmal pro Jahr laut VZE-Gesch\u00e4ftsordnung 50,- \u20ac erhalten.<\/li>\n<li>Als Tagessatz\/Richtsatz gelten:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Endpunktzahl- und Pr\u00e4dikatsystem mit Kritik \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 100 Einheiten<\/li>\n<li>Pr\u00e4dikatsystem mit Kritik 200 Einheiten<\/li>\n<li>Positionen Einzelauspunkten (Farb- und Positurkanarien) 100 Einheiten<\/li>\n<li>\u00dcbersteigen die Tierzahlen auf einer Ausstellung die vorgenannten Angaben, so kann der Zuchtrichter pro mehr bewerteten Vogel 0,50 \u20ac berechnen.<\/li>\n<li>Bei Gesangskanarien gelten folgende Regelungen: Tagessatz 16 Kollektionen \u00e1 4 V\u00f6gel = 64 V\u00f6gel. Richtgeb\u00fchr 52,- \u20ac<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>8 Beenden der Zuchtrichtert\u00e4tigkeit<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Im Verhinderungsfall oder bei Krankheit hat der Zuchtrichter bei eingegangen Verpflichtungen hier\u00fcber unverz\u00fcglich dem zust\u00e4ndigen Ausstellungsleiter hier\u00fcber zu informieren bzw. sich um Ersatz zu bem\u00fchen.<\/li>\n<li>Auf Antrag beim Zuchtrichterobmann kann der Zuchtrichter z.B. aus gesundheitlichen oder Altersgr\u00fcnden seine aktive Zuchtrichtert\u00e4tigkeit beenden. Es erfolgt eine Ver\u00f6ffentlichung in der \u201eVZE-Vogelwelt\u201c. Er bleibt weiterhin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Zuchtrichter<\/li>\n<li>Die Zuchtrichtert\u00e4tigkeit innerhalb der VZE endet mit der Beendigung der VZE-Mitgliedschaft. Damit ist der VZE-Zuchtrichterausweis ung\u00fcltig.<\/li>\n<li>Fehlt ein Zuchtrichter zweimal hintereinander bei den Zuchtrichterschulungen so endet seine Zuchtrichterberechtigung und sein Ausweis wird ung\u00fcltig. Es erfolgt eine Ver\u00f6ffentlichung in der \u201eVZE-Vogelwelt\u201c.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zuchtrichterordnung 1 Die Zuchtrichterordnung wird vom Gesamtvorstand der VZE erlassen. 2 Bedingungen f\u00fcr die Zulassung als Zuchtrichteranw\u00e4rter in der VZE. Zuchtrichter kann jedes Mitglied der VZE werden, wenn es Unbescholten ist, Mindestens 5 Jahre der VZE oder gleichartigen Organisationen angeh\u00f6rt, Mindestens 5 Jahre die Vogelart z\u00fcchtet, f\u00fcr die die Ausbildung\u2026<\/p>\n<p class=\"continue-reading-button\"> <a class=\"continue-reading-link\" href=\"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/?page_id=133\">wei\u00adter\u00adle\u00adsen<i class=\"crycon-right-dir\"><\/i><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":25,"menu_order":25,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-133","page","type-page","status-publish","hentry"],"jetpack-related-posts":[],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/133","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=133"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/133\/revisions"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/25"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=133"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}