{"id":131,"date":"2017-12-12T23:30:26","date_gmt":"2017-12-12T23:30:26","guid":{"rendered":"http:\/\/vze-vogelzucht.de\/?page_id=131"},"modified":"2019-02-21T21:09:39","modified_gmt":"2019-02-21T20:09:39","slug":"richtlinie-unerl-handlungen-vze-meisterschaften","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/vze-vogelzucht.de\/?page_id=131","title":{"rendered":"Richtlinie unerl. Handlungen VZE-Meisterschaften"},"content":{"rendered":"<p><strong>Richtlinie \u00fcber unerlaubte Handlungen bei VZE-Meisterschaften<\/strong><\/p>\n<p>Um ein einheitliches Handeln der Ausstellungsleitungen zu erm\u00f6glichen, wird nachfolgende Richtlinie \u00fcber unerlaubte Handlungen bei Meisterschaften und Zuchtvergleichen unserer Vereinigung beschlossen. Als unerlaubte Handlungen werden im Sinne dieser Richtlinie geahndet:<\/p>\n<ol>\n<li>Jede mutwillige optische Ver\u00e4nderung am Vogel<\/li>\n<\/ol>\n<p>F\u00e4rben: Verwendung von Farbstoffen zum F\u00e4rben von Federn, Schn\u00e4beln, F\u00fc\u00dfen und Beinen<\/p>\n<p>Kleben: jegliches Befestigen von Federn und\/oder Hornteilen mittels chemischer Substanzen o.a. Befestigungsmittel<\/p>\n<p>Schneiden: jedes sichtbare Stutzen am Gefieder, auch das Kupieren von K\u00f6rperteilen oder Abbrennen von Hornteilen u.a. Ma\u00dfnahmen der Schauvorbereitung, wie Waschen der V\u00f6gel, Einfetten der Hornteile, F\u00fc\u00dfe und Beine, Schneiden der Krallen, der Schnabelr\u00e4nder bzw. -spitze, das Putzen der Maske und Kehltupfen bei Standardwellensittichen sind erlaubt.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Jede Nichteinhaltung der Standardvorschriften und der Ausstellungsbestimmungen<\/li>\n<\/ol>\n<p>K\u00e4fig: Jede vom Standard abweichende Ausf\u00fchrung des Bewertungsk\u00e4figs f\u00fcr die betreffende Vogelart, jede Art von Kennzeichnung am K\u00e4fig, z.B. Rei\u00dfzwecken, Farbzeichen, Notizen, falsch angebrachte Sitzstangen oder Bewertungskartenhalter. In solchem Falle erfolgt nur die Disqualifikation des Vogels bzw. K\u00e4figs.<\/p>\n<p>Futter: Jede Abweichung von der Zusammensetzung f\u00fcr die betreffende Art sowie Mengendifferenzen zur geforderten Einstreuh\u00f6he im K\u00e4fig von 1cm. Auch in diesem Falle erfolgt nur die Disqualifikation des Vogels bzw. K\u00e4figs.<\/p>\n<p>Ringe: Als Kennzeichnung gelten alle nicht amtlichen aufgezogenen Ringe sowie Ringe, die nicht der im Standard f\u00fcr die Art vorgeschriebenen Ringgr\u00f6\u00dfe entsprechen, gleichfalls alle geweiteten, offenen und von den Jahresfarben abweichend gef\u00e4rbte Ringe, eine Doppelberingung sowie aufgezogene Dokumente: Bewusst falsche Angaben in den Meldepapieren, Ringbest\u00e4tigungen und ggf. anderen Ausstellungsdokumenten, bei Ringinschriften, Ausweisung eines falschen Geschlechts, Ignorieren der Selbstzuchtklasse oder anderer zur Durchf\u00fchrung der Meisterschaft festgelegter Bestimmungen.<\/p>\n<p>Verfahrensweise zur Feststellung unerlaubter Handlungen:<\/p>\n<ol>\n<li>Es ist f\u00fcr jeden Z\u00fcchter\/Aussteller eine Pflicht selbst festgestellte unerlaubte Handlungen und Verst\u00f6\u00dfe gegen Meisterschaftsbestimmungen unverz\u00fcglich der Ausstellungsleitung anzuzeigen.<\/li>\n<li>Jeder Zuchtrichter ist verpflichtet jeden Verdacht und jede Feststellung einer unerlaubten Handlung sofort der Ausstellungsleitung zu melden.<\/li>\n<li>Bei der Tierannahme festgestellte Verst\u00f6\u00dfe gegen Bestimmungen oder unerlaubte Handlungen am Vogel haben den Ausschluss des Vogels\/K\u00e4figs an der Bewertung zur Folge. Die Zur\u00fcckweisung ist der Ausstellungsleitung mit Begr\u00fcndung zu melden.<\/li>\n<li>Ringkontrollen und Untersuchungen am Vogel k\u00f6nnen bei Verdacht ohne Zustimmung des Ausstellers durch die Ausstellungsleitung veranlasst oder vorgenommen werden.<\/li>\n<li>Bei Feststellung unerlaubter Handlungen oder von Verst\u00f6\u00dfen gegen g\u00fcltige Bestimmungen erfolgt keine Erstattung des bereits gezahlten Standgeldes. Ausgehend von den Aussagen \u00fcber unerlaubte Handlungen in den allgemeinen Ausstellungsrichtlinien (Ausstellungsordnung und Ausstellungsbestimmungen) und in der Richtlinie f\u00fcr die Ausbildung und T\u00e4tigkeit der Zuchtrichter der VZE wird als Folge bei Feststellung unerlaubter Handlungen, grober Verst\u00f6\u00dfe oder Betruges festgelegt:<\/li>\n<\/ol>\n<p>&#8211; Disqualifikation des Z\u00fcchters bzw. der Zuchtgemeinschaft und Ausschluss aller Kollektionen aller ausgestellten Vogelarten in der Meisterschaft und damit von jeglicher Pr\u00e4mierung.<\/p>\n<p>&#8211; Das Gremium zur Bearbeitung festgestellter unerlaubter Handlungen setzt sich jeweils aus drei Personen zusammen:<\/p>\n<p>Bei Landesmeisterschaften: Ausstellungsleiter, Landesvorsitzender, Zuchtrichter oder ein weiterer Vertreter des Landesvorstandes, in Abwesenheit deren Vertreter oder Beauftragte<\/p>\n<p>Bei Bundesmeisterschaften: Ausstellungsleiter, Mitglied des Pr\u00e4sidiums der VZE, Vorsitzender der jeweiligen VZE-Interessengemeinschaft oder deren Beauftragte. Der Zuchtrichterobmann sollte m\u00f6glichst zur Beratung hinzugezogen werden.<\/p>\n<p>Die Disqualifikation des\/der Aussteller\/s und m\u00f6gliche Folgestrafen (z.B. Sperrung f\u00fcr Teilnahme an weiteren Meisterschaften) werden ausgesprochen:<\/p>\n<p>bei Landesmeisterschaften vom Vorsitzenden der Landesgruppe mit unverz\u00fcglicher Meldung durch \u00dcbergabe des Protokolls an das Pr\u00e4sidium, bei Bundesmeisterschaften vom Mitglied des Pr\u00e4sidiums, stets auf der Grundlage eines angefertigten Protokolls, welches alle detaillierten Angaben zur unerlaubten Handlung enth\u00e4lt und von den drei Personen des bearbeitenden Gremiums unterzeichnet ist. Es erfolgt Meldung an andere deutsche Vogelzuchtverb\u00e4nde. Die Ver\u00f6ffentlichung in der VZE-Monatszeitschrift erfolgt nach Festlegung durch das Pr\u00e4sidium. Bei Vereins- oder Regionalmeisterschaften, deren Tr\u00e4ger VZE-Institutionen sind, sollte analog verfahren werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Richtlinie \u00fcber unerlaubte Handlungen bei VZE-Meisterschaften Um ein einheitliches Handeln der Ausstellungsleitungen zu erm\u00f6glichen, wird nachfolgende Richtlinie \u00fcber unerlaubte Handlungen bei Meisterschaften und Zuchtvergleichen unserer Vereinigung beschlossen. 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