Wahlordnung der Mitgliederversammlung

Wahlordnung der Mitgliederversammlung

  • 1

Die Mitgliederversammlung wählt zur Durchführung von Neuwahlen des Präsidiums, der Kassenprüfer und des Ehrenrates eine Wahlkommission aus fünf Mitgliedern in offener Abstimmung. Die Wahlkommission bestätigt aus ihrer Mitte den Wahlleiter.

  • 2

Die Wahl des Präsidenten, des Präsidiums, der Rechnungsprüfer und des Ehrenrates erfolgt in offener Abstimmung. Auf Antrag kann die Wahl des Präsidenten und des Präsidiums geheim erfolgen. Antragsberechtigt ist jedes stimmberechtigte anwesende VZE-Mitglied. Der Antrag bedarf der Zustimmung von mehr als einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten.

  • 3

Vorschlagsberechtigt für alle Wahlfunktionen sowie stimmberechtigt sind alle zur Mitgliederversammlung anwesenden VZE-Mitglieder.

  • 4

Die Wahlkommission stellt die Kandidatenliste entsprechend den Vorschlägen der Mitgliederversammlung auf. Vorgeschlagene Kandidaten werden auf die Kandidatenliste gesetzt nachdem sie die Kandidatur angenommen haben. Die Kandidatenliste ist auf Antrag der Wahlkommission zu schließen, wenn maximal die doppelte Anzahl an Kandidaten für die einzelnen Wahlfunktionen vorgeschlagen ist. Sie kann auf Antrag früher geschlossen werden, wenn der Antrag die Zustimmung der einfachen Mehrheit der Stimmberechtigten findet. Der Vorschlag „Wiederwahl“ ist zulässig. Er bedarf er Zustimmung der einfachen Mehrheit der Stimmberechtigten und bedeutet Schließung der Wahl.

  • 5

Die Vorschläge werden in der Folge des Eingangs auf die Kandidatenliste

  • 6

Die Abgabe der Stimme erfolgt getrennt für den Präsidenten und die Mitglieder des Präsidiums. Die Wahl der Mitglieder des Präsidums im Block ist zulässig, wenn für jedes Amt nur ein Kandidat antritt. Rechnungsprüfer und Ehrenrat werden im Block offen gewählt.

  • 7

Die Wahlkommission zählt die Stimmen öffentlich aus und gibt das Ergebnis der Mitgliederversammlung bekannt.

  • 8

Gewählt sind diejenigen Kandidaten, auf die die meisten Stimmen fallen, sofern sie wenigstens 50 % plus 1 Stimme erreicht haben. Wenn unter den Bewerbern für eine Wahlfunktion keiner 50 % plus 1 erhält, aber mehrere Kandidaten weniger als 50 % Stimmen erreichen, so erfolgt unter den beiden Bewerbern mit dem höchsten Stimmenanteil eine Stichwahl, in der einfache Stimmenmehrheit entscheidet.

  • 9

Die gewählten Rechnungsprüfer bestimmen einen Vorsitzenden. Die gewählten Mitglieder des Ehrenrates bestimmen den Vorsitzenden des

  • 10

Über die Wahlhandlung fertigt die Wahlkommission ein Protokoll an, das vom Wahlleiter und einem Mitglied der Wahlkommission zu unterzeichnen Diese Wahlordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 12. April 1992 beschlossen, auf der Mitgliederversammlung am 9. April 2000 geändert und gilt bis auf Widerruf der Mitgliederversammlung.

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