Auszeichnungsordnung

Auszeichnungsordnung

Für Verdienste um die VZE sowie für besondere Leistungen zum Wohle der Vogelzucht können folgende Auszeichnungen vergeben bzw. Ehrungen vorgenommen werden:

A – Allgemeine Ehrungen

Ehrennadel

Für langjährige Mitgliedschaft in der VZE wird eine Ehrennadel in drei Stufen verliehen:

nach 10-jähriger Mitgliedschaft – Ehrennadel in Bronze

nach 20-jähriger Mitgliedschaft – Ehrennadel in Silber

nach 30-jähriger Mitgliedschaft – Ehrennadel in Gold

Die Reihenfolge ist im Regelfalle einzuhalten. Die Ehrennadel wird ohne Antrag verliehen. Bei besonderen Verdiensten kann eine Ehrennadel auch zu einem früheren Zeitpunkt verliehen werden.

Bei Vollendung einer 40-jährigen Mitgliedschaft kann einem Mitglied auf Antrag eines gewählten Organs gemäß Punkt 6 dieser Ordnung oder des Mitgliedes selbst eine Ehrenurkunde verliehen werden.

  1. Eintragung ins Goldene Buch der VZE nach Vollendung einer 50-jährigen Mitgliedschaft kann auf Antrag eines gewählten Organs der VZE gemäß Punkt 6 dieser Ordnung oder des Mitgliedes selbst die Eintragung ins Goldene Buch der VZE erfolgen.

Die Eintragung ist mit der Verleihung einer Ehrenurkunde verbunden.

  1. Verdienstmedaille der VZE

Die Verdienstmedaille der VZE kann für herausragende organisatorische Leistungen im Dienste der Vereinigung, für außergewöhnliche Leistungen auf dem Gebiet der Vogelhaltung und –zucht, für wissenschaftliche Leistungen sowie für längerfristige Gesamtleistungen im Interesse der Vogelzucht und der VZE vergeben werden. Die Verdienstmedaille kann an einem Mitglied mehrmals verliehen werden.

  1. Ehrenmitglied der VZE

Zum Ehrenmitglied der VZE kann ernannt werden, wer

– wenigstens 30 Jahre Mitglied der Vereinigung und Träger der Goldenen Ehrennadel ist,

– langjährige Verdienste um die Vogelhaltung und –zucht erworben hat,

– an Ausstellungen, Meisterschaften und anderen öffentlichen Veranstaltungen der VZE teilgenommen hat

und / oder teilnimmt,

– Fachbeiträge in der Monatszeitschrift der VZE oder anderen Fachorganen geleistet hat oder

– oder in andere Weise in sehr hohem Maße zu Ehre und Ansehen der VZE beigetragen hat.

Mit Zustimmung des Gesamtvorstandes können zu Ehrenmitgliedern der VZE auch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die die Arbeit der VZE

in herausragender Weise unterstützen, berufen werden. Ehrenmitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.

  1. Antrag

Der Antrag auf eine der vorstehend aufgeführten Auszeichnungen/ Ehrungen ist schriftlich zu stellen, im Übrigen nicht formgebunden. Er muss mindestens folgende Angaben enthalten:

Name, Vorname, Mitglieds-Nr., Dauer der Mitgliedschaft, züchterische Leistungen, Funktionen, Ehrenämter in der VZE (vorher SZG), bisherige Auszeichnungen, wann erfolgte die letzte Auszeichnung Antragsberechtigt sind:

  1. das Präsidium der VZE
  2. die Vorsitzenden der Landesgruppen
  3. die Leitungen der Interessengemeinschaften
  4. die Vereinsvorstände

 

  1. Alfred-Fichtner-Medaille

Aus besonderem Anlass, in der Regel zu besonderen Gründungsjubiläen der VZE, verleiht das Präsidium an herausragende Mitglieder und Förderer der VZE und der Vogelzucht die dem Gründer der Vereinigung Alfred Fichtner gewidmete „Alfred-Fichtner-Medaille“. Diese Auszeichnung würdigt in besonderer Weise gesellschaftlich wirksame Leistungen von Mitgliedern und Freunden der VZE. Vor der Vergabe dieser Ehrung ist der Gesamtvorstand zu informieren.

  1. Vergabe der Auszeichnungen / Ehrungen

Alle Auszeichnungen und Ehrungen werden vom Präsidium oder einem Mitglied des Gesamtvorstandes verliehen.

 

B – Spezielle Auszeichnungen für züchterische Leistungen

  1. Erstzuchten und Erhaltungszuchten

Die VZE zeichnet zur Anerkennung und Förderung besonderer züchterischer Leistungen die erstmalige erfolgreiche Aufzucht einer Art, die bisher noch nicht in der VZE vermehrt wurde, als Erstzucht und die erfolgreiche Vermehrung einer in ihrem Bestand gefährdeten Art als Erhaltungszucht Der Züchter einer Erstzucht oder einer Erhaltungszucht erhält nach erfolgreichem Anerkennungsverfahren gemäß Punkt 9 dieser Ordnung eine Urkunde und eine Medaille.

Bedingungen für den Erwerb der Anerkennung:

– der Züchter muss Mitglied der VZE sein,

– aufgezogene Jungtiere müssen flügge sein, selbständig Nahrung aufnehmen und unabhängig sein von der Fürsorge der Elterntiere,

– Brut und Aufzucht der Vögel sollen durch die Eltern selbst erfolgt sein. Ammen- oder Handaufzuchten können anerkannt werden, wenn die Eier von eigenen Zuchttieren des Antragstellers stammen und die natürliche Aufzucht aus belegbaren und / oder dem anerkannten Wissens- stand entsprechenden Gründen nicht möglich war.

– Für die Anerkennung als Erhaltungszucht muß die Nachzucht über wenigstens zwei Generationen erfolgt sein. Die Anerkennung ist dann auch für Arten möglich, die nicht gefährdet sind, aber extrem selten gehalten und / oder vermehrt werden.

– Die Vögel müssen einer natürlichen Art / Unterart entsprechen. Mutationen oder Anerkannte Farbschläge sind für die Anerkennung als Erst- oder Erhaltungszucht nicht zugelassen.

  1. Anerkennungsverfahren

Der Antrag auf Anerkennung einer Erst- oder Erhaltungszucht wird vom Züchter formlos beim Präsidium (am Sitz der Geschäftsstelle) eingereicht. Der Züchter erklärt mit der Antragstellung, dass die Vögel, mit denen die Erst- oder Erhaltungszucht gelungen ist, sein rechtmäßiges Eigentum sind. Ein exakter und ausführlicher Bericht über die Elternvögel und die Nachzucht sowie beweisfähiges Bildmaterial sind beizulegen. Der Bericht ist in der Monatszeitschrift zu veröffentlichen. Sodann beschließt das Präsidium nach Anhörung des für die betreffende Vogelart zuständigen IG-Vorstandes die Anerkennung der beantragten Deklaration. Die Übergabe der Ehrenurkunde und der Medaille für eine Erst- oder Erhaltungszucht erfolgt bei der nächstfällige Mitgliederversammlung.

  1. Ehrenpräsident

Die VZE kann langjährig tätig gewesene Präsidenten der Vereinigung nach deren Ausscheiden aus der Leitungsverantwortung zu „Ehrenpräsidenten“ ernennen. Die Verleihung diese Titels ist auch möglich an andere Personen, die über einen langen Zeitraum überragende Leistungen von existentieller Bedeutung zugunsten der VZE erbracht haben. Ehrenpräsident der VZE können mehrere Personen gleichzeitig sein. Die Vergabe des Titels erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Antragsberechtigt sind das Präsidium und der Gesamtvorstand. Der Titel „Ehrenpräsident der VZE“ schließt alle Eigenschaften eines Ehrenmitglieds ein. Ehrenpräsidenten haben bei allen Veranstaltungen der VZE den Status eines Ehrengastes. Sie können nach Maßgabe ihrer Bereitschaft repräsentative Aufgaben für die VZE übernehmen.

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